Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes hat in seiner Sitzung am Donnerstag Abend einen vierten Auswechselvorgang bei Pokalspielen und Entscheidungsspielen in der Meisterschaft beschlossen.
Dazu wird im § 57 der Spielordnung des SFV ein neuer Absatz eingefügt, der lautet „In Pflichtspielen (Meisterschaft und Pokalspiele) von Herren-Mannschaften kann ein vierter Spielerwechsel in der Verlängerung durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden.“
Die Regelung tritt sofort in Kraft.