fileadmin/_processed_/d/8/csm_MP1_be48a2a5e8.jpgfileadmin/_processed_/d/8/csm_MP1_be48a2a5e8.jpgMinisterpräsident Tobias Hans in Blieskastel | Saarländischer Fußballverband e.V.

Ministerpräsident Tobias Hans in Blieskastel

Ministerpräsident Tobias Hans hat am heutigen Donnerstag den SC Blieskastel-Lautzkirchen  besucht und sich u.a. einen Überblick über den Jugendfußball verschafft.

Im Rahmen seiner Sommertour hat Ministerpräsident Tobias Hans am heutigen Donnerstag einen saarländischen Fußballverein besucht. Kurz nach 17 Uhr traf er in Blieskastel ein und wurde dort von Rainer Lauffer, dem Verbandsjugendleiter des Saarländischen Fußballverbandes sowie von Günter Pusse, dem Vorsitzenden des SC Blieskastel-Lautzkirchen auf dessen Sportanlage begrüßt.

Rainer Lauffer verschaffte dem Ministerpräsidenten einen kurzen Überblick über den Stand des Jugendfußballs im Saarland und erklärte, dass der Verband trotz der Corona-Krise lediglich eine geringe Einbuße bei der Zahl der für den Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften zu verkraften habe und dass man guten Mutes sein könne, mit den entsprechenden Anstrengungen diesen Verlust bis zur nächsten Saison wieder wettzumachen.

Günter Pusse stellte seinen Verein vor, der derzeit rund 500 Mitglieder habe. Knapp 120 davon gehörten der Jugendabteilung an und man sei stolz, in allen Altersklassen an den Start gehen zu können. Er nannte auch die vielen kleinen und großen Sorgen, die in nahezu allen Amateurvereinen bestehen und bezeichnete die Erneuerung des Kunstrasens als die nächste besonders große Herausforderung für den Verein.

Da während des Besuchs ein sehr gut besuchtes Training der D- und E-Jugendlichen stattfand, hatte der Ministerpräsident auch Gelegenheit, sich mit Spielern und Spielerinnen sowie den Eltern zu unterhalten. Er betonte dabei die hohe integrative Kraft des Jugendfußballs, die im Sport einzigartig sei und die es langfristig zu sichern gelte. Er versprach darüber hinaus zu prüfen, dass jugendliche Zuschauer unter 14 Jahren bei Fußballspielen im Freien grundsätzlich von der Testpflicht befreit werden können und die Corona-Verordnung entsprechnend anzupassen.

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