Jede/r, die/der Interesse an einer Schiedsrichtertätigkeit und Spaß am Fußball hat, sich persönlich weiterentwicklen, Verantwortung übernehmen und Teil der Schiedsrichtergemeinschaft werden möchte, ist bei einem unserer nächsten Schiedsrichter-Ausbildungslehrgänge herzlich willkommen!
Die Zulassung als Schiedsrichter/in setzt voraus, dass man mindestens 14 Jahre alt ist, einem saarländischen Fußballverein angehört (spätestens bei Lehrgangsbeginn) und über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt!
Die Ausbildung ist für die Teilnehmer/innen kostenfrei. Soweit nach den geltenden SFV-Bestimmungen eine Ausbildungsgebühr anfällt, wird diese vom Verein übernommen.
In den Anwärterlehrgängen lernen die Schiedsrichter-Anwärterinnen und -Anwärter die 17 Regeln des Fußballspiels kennen. In den Lehrveranstaltungen werden Grundkenntnisse und Basiswissen in Theorie und Praxis vermittelt. Am Ende des Anwärterlehrgangs steht die Abschlussprüfung, bestehend aus einer Regelprüfung und ggf. einem Fitnesstest (Langstreckenlauf und Sprints mit altersklassenabhängigen Leistungsvorgaben). Wer beide Prüfungsteile erfolgreich besteht, kann fortan als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter tätig sein.
Anwärterlehrgänge werden einerseits landesweit in Form von Wochenend-Crashkursen (in der Regel im Frühjahr und Herbst, hier werden Verpflegung und bei ausreichender Bettenzahl auch Übernachtung angeboten) und andererseits - je nach Bedarf - dezentral in den Kreisen durchgeführt. Die nächsten Anwärterlehrgänge wurden wie folgt terminiert:
Alle Lehrgänge finden nach den Maßgaben der geltenden Verordnungslage im Saarland für Innenraumveranstaltungen statt!