Schiedsrichter im SFV

Rund 55.000 Schiedsrichter leiten Woche für Woche deutschlandweit Fußballspiele. Allein im Saarland sorgen rund 1.100 Unparteiische – entweder allein oder im Gespann – dafür, dass wöchentlich rund 800 Spiele einen geregelten Ablauf finden. Man sieht: Ohne Schiedsrichter geht es nicht! Auch sie gehören zur großen Fußballfamilie und verdienen jederzeit den nötigen Respekt für ihre Tätigkeit, im Großen wie im Kleinen.

Da die Zahl der Schiedsrichter in den letzten Jahren meist rückläufig war, ist der SFV stets auf der Suche nach engagierten Sportkameraden, die sich für eine Schiedsrichtertätigkeit interessieren. Alle im Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sind zudem verpflichtet, Schiedsrichter zu stellen. Die Anzahl hängt von der Spielklasse und der Zahl der teilnehmenden Mannschaften ab (sog. Schiedsrichtersoll).

Alle wesentlichen Aspekte, die das Schiedsrichterwesen betreffen, sind in der Schiedsrichterordnung des SFV niedergelegt. Die Schiedsrichterorganisation im Saarland hat eine dreiteilige Gliederung (Verbandsebene – Kreisebene – Gruppenebene). Auf Verbandsebene ist für alle wesentlichen Belange und Angelegenheiten, die das Schiedsrichterwesen betreffen (insbesondere Qualifizierung, grundsätzliche Aspekte der Lehrarbeit, Finanzierung, Disziplinargewalt, Erlass von Richtlinien, Zifferangelegenheiten, Spielverteilung) der Verbandsschiedsrichterausschuss (VSA) die zuständige Instanz, deren Vorsitzender der Verbandsschiedsricherobmann (VSO) ist. Federführend zuständig für die Durchführung der Lehrarbeit und die Nachwuchsförderung ist auf Verbandsebene der vom Verbandsschiedsrichterlehrwart (VSL) geführte Verbandsschiedsrichterlehrstab (VLS). Eine ähnliche Aufgabenverteilung findet sich auf der Ebene der vier Kreisschiedsrichtervereinigungen: Soweit Kreisangelegenheiten betroffen sind, beschäftigen sich hiermit gemäß ihrem Zuständigkeitsbereich die Kreisschiedrichterausschüsse Nordsaar, Ostsaar, Südsaar oder Westsaar bzw. die Kreisschiedsrichterlehrstäbe Nordsaar, Ostsaar, Südsaar oder Westsaar. Innerhalb der Kreisschiedsrichtervereinigungen werden schließlich mehrere Schiedsrichtergruppen gebildet, deren Vorsteher der jeweilige Schiedsrichterobmann ist.

Schiedsrichter, Assistenten und Beobachter erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. In der Regel handelt es sich um Spesen für die Spielleitung und einen Ersatz von Fahrtauslagen.

Alle Schiedsrichter sind verpflichtet, regelmäßig Lehrabende und weitere Lehrveranstaltungen zu besuchen. Ein Schiedsrichter zählt auch nur dann zum Soll seines Vereins, wenn er eine ausreichende Anzahl an Lehrabenden besucht hat.

Die saarländischen Schiedsrichter sind je nach persönlichem Leistungsstand in verschiedene Leistungsklassen (I bis IV) eingeteilt. Diese Leistungsklassen bestimmen, in welchen Spielen sie eingesetzt werden können. Ein Schiedsrichter, der ein Spiel in der Landesliga pfeift, benötigt beispielsweise eine Qualifikation der Leistungsklasse II.

Die ca. 50 besten saarländischen Schiedsrichter pfeifen in der Leistungsklasse I (sog. Ziffer). Nur ihnen ist es vorbehalten, Spiele der Verbands- und Saarlandliga zu leiten und überregional als Schiedsrichter eingesetzt zu werden. Eine aktuelle Liste der Ziffer-Schiedsrichter findet sich im SAARFUSSBALL Schiedsrichter-Sonderheft.

Im Bereich der Schiedsrichter wird es eine Änderung hinsichtlich der Vereinswechselmodalitäten ab der Saison 2019/2020 geben. Um den Vereinen eine bessere Planungssicherheit im Bereich ihres Schiedsrichtersolls zu geben und das Abwerben von Schiedsrichtern etwas einzudämmen, wird § 20 der SFV-Schiedsrichterordnung wie folgt angepasst:

Will ein Schiedsrichter seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter abmelden und zusammen mit dem neuen Verein bei der SFV-Geschäftsstelle den Vereinswechselantrag mit dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.06. einreichen.

Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist nur einmal pro Spieljahr zulässig.

Bei der Abmeldung des Schiedsrichters und vor Stellung des Wechselantrages ist vom aufnehmenden Verein stets eine Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro an den abgebenden Verein zu zahlen. In dem Formular hat der abgebende Verein die Abmeldung und den Erhalt der Entschädigung vor dem 30.06. zu bestätigen.
Erfolgt der Nachweis der Entschädigungszahlung durch den aufnehmenden Verein nicht, wird dem Wechsel im darauffolgenden Jahr zum 01.07. stattgegeben.
In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Saarländische Fußball Verband nach sportlichen Gesichtspunkten.